Organisation der Gemeinde

Die Gemeinde Reichenbach ist eine Einwohnergemeinde und untersteht dem Gemeindegesetz des Kantons Bern. Das oberste Organ der Gemeinde sind die Stimmberechtigten. Diese wählen an der Urne den Gemeindepräsidenten, den Vize-Gemeindepräsidenten, den Gemeindratspräsidenten (Obmann) und die Mitglieder des Gemeinderates. Die Gemeindeversammlung wählt ausserdem die Mitglieder der Schulkommission und des Rechnungsprüfungsorgans.
Gemeindeversammlung
Ordentlicherweise findet zwei Mal jährlich eine Gemeindeversammlung statt. Im ersten Halbjahr um die Rechnung zu beschliessen und im zweiten Halbjahr um den Voranschlag der laufenden Rechnung, die Anlage der obligatorischen Gemeindesteuern sowie den Satz der fakultativen Gemeindesteuern zu beschliessen. Die Einladung mit Traktandenliste wird im Anzeiger publiziert.
Gemeinderat
Der Gemeinderat besteht aus neun Mitgliedern. Er plant und koordiniert die Tätigkeiten der Gemeinde. Folgende Ressorts bestehen:
- Präsidiales
- Koordination Gemeinde-Bäuerten
- Finanzen und Steuern
- Soziales und Gesundheit
- Bildung, Jugendarbeit, Kultur und Sport
- Tourismus, Land- und Volkswirtschaft
- Hochbau und Raumplanung
- Tiefbau, Verkehr und Betriebe
- Öffentliche Sicherheit
Ständige Kommissionen
Für bestimmte Aufgaben setzt die Gemeinde ständige Kommissionen ein. Zurzeit sind 16 Kommissionen mit Total rund 90 gewählten Mitgliedern tätig.
Bäuertkommissionen
Zusätzlich besteht je eine weitere Kommission mit jeweils fünf Mitgliedern für folgende Bäuerten (sogenannte Bäuertkommissionen): Reichenbach, Faltschen, Scharnachtal, Kiental, Kien-Aris, Reudlen, Wengi und Ausserschwandi. Die Bäuerten sind organisatorische Einheiten der Einwohnergemeinde. Sie haben keine Rechtspersönlichkeit.
Den Bäuerten obliegen folgende Aufgaben:
- Unterhalt und Verwaltung der Schulliegenschaften,
- Strassenunterhalt
- Winterdienst auf Bäuertstrassen
- Überwachung der Anlagen der Wasserversorgung und der Kanalisation
- Waldbewirtschaftung
- Bewirtschaftung weiterer Liegenschaften
Amtliche Publikationen
Amtliche Publikationen werden regelmässig im Anzeiger und auf der Webseite publiziert. Weiter können alle Gemeindeerlasse auf der Gemeindeschreiberei eingesehen werden. Erlasse werden gegen eine Gebühr abgegeben oder können kostenlos im Onlineschalter heruntergeladen werden.


