Strassen

In der Gemeinde Reichenbach finden wir über 100 km Gemeindestrassen und mehr als 200 km Wanderwege. Alle diese Wege und Strassen müssen unterhalten werden. Dazu setzen die Gemeinde und die Bäuerten nebenamtliche Wegmeister ein.
Strassenunterhalt / Winterdienst / Signalisation
Grundsätzlich ist der jeweilige Strasseneigentümer für den Unterhalt und Winterdienst verantwortlich.
Wir unterscheiden folgende Strassentypen:
- Privatstrassen - Zuständig: Eigentümer
- Bäuertstrassen - Zuständig: die jeweilige Bäuert
- Gemeindestrassen und Wanderwege - Zuständig: Bauverwaltung
- Kantonsstrasse - Zuständig: Oberingenieurkreis I Oberland
Strassenaufbrüche / Inanspruchnahme
Strassenaufbrüche sind bewilligungspflichtig. Das
Aufbruchsgesuch ist an die Bauverwaltung zu stellen.
Ortsplan
Wo ist die Reudlenstrasse? Oder wo befindet sich der Niesenweg? In unserem online Ortsplan können Sie nach den neuen Adressen suchen.
Eine Liste mit der korrekten schreibweise der Strassennamen und in welchem Gebiet resp. Bäuert sie sich befinden, erhalten Sie hier:
Offizielles Strassenregister
Kontakt
Bei Fragen gibt Ihnen die Bauverwaltung gerne Auskunft Telefon 033 676 80 30.
Gesetzliche Grundlagen
Strassen- und Parkplatzreglement
Strassen- und Parkplatzverordnung


