Anmeldung

Vorgehen wenn Sie Schweizer oder Schweizerin sind

Wer in eine neue Gemeinde umzieht, hat sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle anzumelden. Für die rechtzeitige Anmeldung der Minderjährigen und Bevormundeten sind deren gesetzlichen Vertreter verantwortlich.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Heimatschein oder Heimatausweis
  • AHV-Ausweis (Versicherungsausweis)
  • Familienbüchlein oder Familienausweis

Kosten

Die Anmeldung kostet CHF 14.- (inkl. Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis).

Vorgehen wenn Sie Ausländer oder Ausländerin sind

Wer in eine neue Gemeinde umzieht, hat sich innerhalb von 14 Tagen, oder vor Stellenantritt, seit dem Zuzug persönlich am Schalter der Fremdenkontrolle anzumelden.
Für die rechtzeitige Anmeldung der Minderjährigen und Bevormundeten sind deren gesetzlichen Vertreter verantwortlich.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • gültiger Reisepass oder Identitätskarte/Personalausweis
  • Abmeldebestätigung oder Abmeldestempel der früheren Wohnstizgemeinde in der Schweiz
  • Ausländerausweis
  • Geburtsurkunde
  • AHV-Ausweis (Versicherungsausweis)
  • Arbeitsvertrag (nicht wenn Niederlassungsbewilligung C)
  • falls verheiratet: Heiratsurkunde
  • falls geschieden: Scheidungsurkunde

Kosten

Die Anmeldegebühr von CHF 25.- muss bei der Anmeldung bar bezahlt werden.
Die Gebühr für den Ausländerausweis muss bei der Abholung des Ausweises bar bezahlt werden.

Mehr zum Thema Ausländerausweise

Weitere Informationen

 Checkliste Umzug

Gemeindeverwaltung
Bahnhofstrasse 30
3713 Reichenbach i.K. BE
Telefon 033 676 80 20
 gemeinde(at)reichenbach.ch

Schalteröffnungszeiten

Mo: 8-12 |  13.30-18.00
Di: 8-12 |  13.30-17.00
Mi: 8-12 |  Geschlossen
Do: 8-12 |  13.30-17.00
Fr: 8-12 |  13.30-16.30