Umzug innerhalb der Gemeinde

Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, hat den Umzug innert 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle zu melden.
Achtung: Auch Umzüge innerhalb des gleichen Gebäudes müssen der Einwohnerkontrolle gemeldet werden.

Für die rechtzeitige Meldung der Minderjährigen und Bevormundeten sind deren gesetzlichen Vertreter verantwortlich.

Vorgehen

Der Umzug kann persönlich am Schalter oder online gemeldet werden. Um Ihren Umzug online zu melden klicken Sie hier: Umzug melden

Kosten

Adressänderungen für Schweizer und Schweizerinnen innerhalb der Gemeinde sind kostenlos.
Adressänderungen für Ausländer und Ausländerinnen sind kostenpflichtig. Die Kosten müssen bei Abholung des Ausweises bar bezahlt werden.

Weitere Stellen...

Wo muss ich meine Adressänderung sonst noch melden?  Checkliste Umzug

Weitere Informationen

Gemeindeverwaltung
Bahnhofstrasse 30
3713 Reichenbach i.K. BE
Telefon 033 676 80 20
 gemeinde(at)reichenbach.ch

Schalteröffnungszeiten

Mo: 8-12 |  13.30-18.00
Di: 8-12 |  13.30-17.00
Mi: 8-12 |  Geschlossen
Do: 8-12 |  13.30-17.00
Fr: 8-12 |  13.30-16.30
 
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