Abstimmungen und Wahlen
Stimmberechtigung
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind.
Stimm- und Wahllokal
Gemeindeverwaltung
Bahnhofstrasse 30
3713 Reichenbach
Öffnungszeiten
Samstag von 19.00 bis 20.00 Uhr
Sonntag von 10.00 bis 11.00 Uhr
Gesetzliche Grundlagen
Urnenwahl- und Abstimmungsreglement
Alle Abstimmungstermine finde Sie auf der Website des Bundes.