Schulärztliche Untersuchung

Die Schulärztlichen Untersuchungen im 2. Kindergartenjahr, im 4. Jahr der Primarstufe und im 2. Jahr der Sekundarstufe I sind obligatorisch. Die Eltern können ihr Kind bei der Schulärztin, dem Schularzt oder, auf eigene Rechnung, bei ihrer Kinderärztin oder ihrem Hausarzt untersuchen lassen. 

Bei den Untersuchungen und im Rahmen von Impfaktionen auf der Oberstufe werden auf Wunsch und mit Einverständnis der Eltern und Jugendlichen Impfungen durchgeführt.




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