Beiträge für Arbeitgebende

Beiträge für Arbeitgebende

Privatpersonen, welche Personal beschäftigen, müssen sich als Arbeitgeber anmelden. Juristische Personen müssen sich immer als Arbeitgeber anmelden, auch wenn sie kein Personal beschäftigen.

Folgender Link (E-Formular) kann hilfreich für Sie sein:

Anmeldung für Arbeitgebende

AHV-Zweigstelle
Arbeit / Ausbildung

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