Die baurechtliche Grundordnung besteht aus der Bauordnung (Bauvorschriften), dem Nutzungszonenplan, dem Bauklassenplan, dem Lärmempfindlichkeitsstufenplan, dem Naturgefahrenplan und künftig zusätzlich aus dem Gewässerraumplan.
Baurechtliche Grundordnung
Die baurechtliche Grundordnung regelt, wo und wie in der Gemeinde Reichenbach gebaut werden darf. Sie ist für alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verbindlich. Über Änderungen der baurechtlichen Grundordnung entscheiden die Stimmberechtigten der Gemeinde Reichenbach an der Gemeindeversammlung.
Bauordnung (Bauvorschriften)
Die Bauordnung enthält die Vorschriften, die beim Bauen zu beachten sind und gilt ergänzend zum kantonalen und eidgenössischen Recht. Im Anhang der Bauordnung werden spezifische Vorschriften für einzelne Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN) sowie für Zonen mit Planungspflicht (ZPP) geregelt.