Folgende Fragen können in Zusammenarbeit mit dem Bestattungsinstitut, dem zuständigen Pfarramt sowie dem Friedhofwart geklärt werden:
- Art der Bestattung (Erdbestattung oder Kremation)
- Ort, Zeit und Rahmen der Beisetzung und der Abdankung
- Ort, an dem der/die Verstorbene bis zur Trauerfeier verbleibt
- Art und Lage des Grabes (Reihen-, Urnen-, Familien- oder Gemeinschaftsgrab)
Je nach Art der gewünschten Bestattung sollte noch an folgende Punkte gedacht werden:
- Pfarramt: persönliche Vorsprache nach telefonischer Vereinbarung; wenn möglich bereits Angaben über den Lebenslauf des/der Verstorbenen mitbringen, Wünsche für die Gestaltung der Abschiedsfeier, Glockengeläut der Kirche etc.
- Organist, Gesangsverein, Instrumentalisten, Musikanlage, Titelauswahl
Auch Menschen, die über kein Vermögen verfügen, sollen nach ihrem Tod einen würdigen Abschied er-halten. Die Gemeinde Reichenbach bietet deshalb die Möglichkeit einer unentgeltlichen (kostenlosen) Bestattung an. Voraussetzung ist, dass die Verstorbene oder der Verstorbene kein Vermögen hinterlässt.
Ein Nachlass gilt in der Regel dann nicht mehr als ausreichend zur Deckung der Bestattungskosten, wenn dieser 10'000 Franken unterschreitet.
Im Merkblatt für die unentgeltliche Bestattung finden Sie alle Informationen dazu.
Gesuchformular für eine unentgeltliche Bestattung