Datensperre / Auskunftssperre

Datensperre / Auskunftssperre

Einwohner der Gemeinde Reichenbach können gemäss Artikel 3 des Datenschutzreglements ein Gesuch stellen, damit ihre Personendaten für Listenauskünfte an Privatpersonen gesperrt werden.

Die Sperrung kann schriftlich beantragt werden. Falls das Gesuch nicht persönlich bei der Gemeindeverwaltung abgegeben wird, ist dem Antrag eine Kopie eines Ausweisdokuments (ID oder Pass) beizulegen.

Gesuch um Datensperre

Präsidiales
Sicherheit

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