Feuerwehrdienstersatzabgabe

Feuerwehrdienstersatzabgabe

Alle in der Gemeinde wohnhaften Frauen und Männer, einschliesslich Ausländerinnen und Ausländer mit Niederlassungsbewilligung, zwischen dem 20. Und dem 50. Altersjahr sind der Feuerwehrdienstpflicht unterstellt.

Wer keinen aktiven Dienst leistet, bezahlt eine Ersatzabgabe. Diese Abgabe wird von der kantonalen Steuerverwaltung in Rechnung gestellt und beträgt 18% der einfachen Steuer (mindestens Fr. 20 und maximal Fr. 450)

Weitere Information sind im Feuerwehrreglement ersichtlich

Präsidiales
Finanzen / Steuern

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