Fristverlängerung Steuererklärung

Fristverlängerung Steuererklärung

Bevor die Einreichefrist für die Steuererklärung abläuft, können Sie eine Fristverlängerung online (mit dem BE-Login), telefonisch oder schriftlich beantragen. Die Frist kann höchstens bis 15. November verlängert werden.

Weitere Informationen sowie die Anleitung für die Fristverlängerung finden Sie auf der Webseite der Steuerverwaltung des Kantons Bern.

Präsidiales
Finanzen / Steuern

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