Hauptwohnsitzbestätigung für die nachträgliche Befreiung von der Handänderungssteuer

Hauptwohnsitzbestätigung für die nachträgliche Befreiung von der Handänderungssteuer

Haben Sie ein Grundstück gekauft? Dann wurde Ihnen die Handänderungssteuer auf Gesuch hin gestundet. Diese Steuer muss nachträglich nicht bezahlt werden, wenn Sie das Grundstück während mindestens zwei Jahren ununterbrochen, persönlich und ausschliesslich zum Wohnen genutzt haben.

Um dies nachzuweisen, benötigen Sie eine Hauptwohnsitzbestätigung, die dem Grundbuchamt bestätigt, dass Sie während zwei Jahren ohne Unterbruch an dieser Adresse wohnhaft waren. Gehört das Grundstück mehreren Personen, ist für jede Person eine separate Bestätigung erforderlich.

Bezug der Hauptwohnsitzbestätigung
Der Nachweis kann erst nach Ablauf der vollen zwei Jahre erbracht werden. Frühzeitig eingereichte Gesuche kann das Grundbuchamt nicht berücksichtigen. Auch wenn nur wenige Tage fehlen, muss die Bestätigung nach vollständigem Ablauf der Frist neu beantragt werden.

Bitte stellen Sie daher keinen Antrag, wenn die zweijährige Wohnsitzdauer noch nicht erfüllt ist – dies erspart unnötige Rückmeldungen.

Die Hauptwohnsitzbestätigung kann telefonisch oder persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung unter Vorlage eines Ausweises (ID oder Pass) beantragt werden.

Gebühr: CHF 20.00

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Grundbuchamtes des Kantons Bern.

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