LAlle Hunde in der Schweiz müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und sowohl in der nationalen Hundedatenbank AMICUS als auch bei der Gemeindeverwaltung registriert werden.
Welpen müssen innerhalb der ersten drei Lebensmonate – spätestens jedoch vor der Übergabe an neue Halter*innen – von einer Tierärztin oder einem Tierarzt mit einem Mikrochip versehen werden. Der Tierarzt übernimmt anschliessend die Registrierung des Hundes in AMICUS.
Hinweis: Wer einen Hund hält, ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
Import von Hunden aus dem Ausland
Wenn Sie einen Hund aus dem Ausland in die Schweiz einführen, muss dieser innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise vom Tierarzt auf den Mikrochip überprüft und in der Hundedatenbank AMICUS sowie bei der Gemeindeverwaltung registriert werden. Davon ausgenommen sind Hunde, die nur vorübergehend für Ferien oder Kurzaufenthalte eingeführt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website von AMICUS.