Hundesteuer

Hundesteuer

Die Einwohnergemeinde Reichenbach erhebt gestützt auf Artikel 14a, Abs. 3 des Gemeindepolizeireglements die Hundetaxe. Diese beträgt CHF 100.00 pro Hund und Jahr. Steuerpflichtig sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die am 1. August ihren Wohnsitz in Reichenbach haben.

Änderungen im Zusammenhang mit der Hundehaltung – wie Adressänderungen, Halterwechsel oder der Tod des Hundes – sind der Gemeindeverwaltung umgehend zu melden.

Wird ein Hund nicht angemeldet, kann neben der Taxe auch eine Busse gemäss Artikel 16 des Hundegesetzes des Kantons Bern verhängt werden.

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Finanzen / Steuern

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