Kurtaxen und Beherbergungsabgaben

Kurtaxen und Beherbergungsabgaben

Für jeden zahlenden Gast im Kanton Bern muss eine Kurtaxe und eine Beherbergungsabgabe entrichtet werden. Die Kurtaxen sind eine Abgabe auf Gemeindeebene. Die Beherbergungsabgabe ist eine kantonale Abgabe, welche eine Unterkunft für jede Logiernacht bei Gästen ab 16 Jahren zahlen muss. Wir empfehlen diese Abgabe direkt im Übernachtungspreis einzukalkulieren.

Weitere Informationen finden Sie im Kurtaxenreglement sowie der Kurtaxenverordnung der Gemeinde Reichenbach.

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