Liegenschaftssteuer

Liegenschaftssteuer

Die Liegenschaftssteuer (Art. 258 ff. StG) ist eine besondere Vermögenssteuer, welche als Gemeindesteuer durch die Gemeinde erhoben wird. Die Gemeinde kann somit selber bestimmen, ob sie eine Liegenschaftssteuer erheben will. Die Gemeinde Reichenbach erhebt die Liegenschaftssteuer mit 1.2% des amtlichen Wertes.

Wer am 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres als Eigentümer oder Nutzniesser im Grundbuch eingetragen ist, schuldet die Liegenschaftssteuer.

Reglement über die Liegenschaftssteuer

Präsidiales
Finanzen / Steuern

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