Im Kanton Bern sind gemäss dem kantonalen Baubewilligungsdekret Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien, die auf Gebäuden angebracht oder als kleine Nebenanlagen zu Gebäuden erstellt werden baubewilligungsfrei, wenn sie den kantonalen Richtlinien (Richtlinien Baubewilligungsfreie Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien) entsprechen und keine Schutzobjekte betroffen sind. Sind Sie unsicher, ob eine Solaranlage baubewilligungspflichtig ist oder nicht, dürfen Sie sich gerne an die Bauverwaltung wenden.
Baubewilligungsfreie Solaranlagen sind der Gemeinde per eBau Meldeformular und mittels Pläne der Anlage zu melden. Die Meldung muss nicht in Papierform eingereicht werden. Wenn eine Meldung positiv beurteilt wird, erhalten Sie die Rückmeldung per eBau.