Die Siegelung muss bei jedem Todesfall im Kanton Bern durchgeführt werden und ist als Sicherungsmassnahme zu betrachten. Ausserdem dient sie zur Vorbereitung der Inventarisation. In der Regel meldet sich die/der Siegelungsbeauftragte der Gemeinde innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Todesmeldung vom Zivilstandsamt bei den nahen Angehörigen.
Bitte halten Sie folgende Dokumente bereit:
- Bankbelege, Depotauszüge, Wertschriftenverzeichnisse, Barschaft per Todestag (auch von Ehegatten)
- letzte Steuererklärung
- Ehe- oder Erbvertrag, Abtretungsverträge
- Lebensversicherungspolice
- Testament
- Adressen und Geburtsdaten der vermutlichen Erben
- Angaben zu allfälligen Vorempfängen und Schenkungen
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Regierungsstatthalteramtes