Siegelung

Siegelung

Die Siegelung muss bei jedem Todesfall im Kanton Bern durchgeführt werden und ist als Sicherungsmassnahme zu betrachten. Ausserdem dient sie zur Vorbereitung der Inventarisation. In der Regel meldet sich die/der Siegelungsbeauftragte der Gemeinde innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Todesmeldung vom Zivilstandsamt bei den nahen Angehörigen.

Bitte halten Sie folgende Dokumente bereit:

  • Bankbelege, Depotauszüge, Wertschriftenverzeichnisse, Barschaft per Todestag (auch von Ehegatten)
  • letzte Steuererklärung
  • Ehe- oder Erbvertrag, Abtretungsverträge
  • Lebensversicherungspolice
  • Testament
  • Adressen und Geburtsdaten der vermutlichen Erben
  • Angaben zu allfälligen Vorempfängen und Schenkungen

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Regierungsstatthalteramtes

Präsidiales
Todesfall

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