Testamente (letztwillige Verfügungen), Erbverträge sowie Vorsorgeaufträge können auf der Gemeindeverwaltung Reichenbach deponiert werden, sofern Ihr Wohnsitz in unserer Gemeinde ist. Bei einem allfälligen Wegzug sind die Akten zurückzunehmen und woanders zu hinterlegen.
Die Gebühr für die Aufbewahrung beträgt CHF 20.00
Weitere Informationen zu den Formvorschriften und den Möglichkeiten zur Hinterlegung können Sie dem Merkblatt der Anschlussgemeinden des regionalen Sozialdienstes Frutigen entnehmen.