Innerhalb von zwei Tagen (Todestag nicht eingerechnet) müssen die nächsten Angehörigen oder der Bestatter den Todesfall beim zuständigen Zivilstandsamt des Sterbeortes melden. Ist der Tod in einem Spital oder in einem Alters- und Pflegeheim eingetreten, meldet diese Institution den Todesfall direkt dem Zivilstandsamt.
Für das Zivilstandsamt sind folgende Unterlagen bereitzuhalten:
- Todesbescheinigung des Arztes oder Spitals
- Familienbüchlein oder Familienausweis (für verheiratete Personen)
- Identitätskarte oder Pass
- Ausländerausweis und Geburtsschein (für ausländische Personen)
Beim Tod von ortsansässigen ausländischen Staatsangehörigen ist der Todesfall zusätzlich dem zuständigen Konsulat oder der Botschaft des Heimatstaates zu melden.
Der Tod von ausländischen Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz muss dem Zivilstandsamt am Sterbeort gemeldet werden. Das Zivilstandsamt informiert in diesem Fall über die benötigten Dokumente.
Falls erforderlich, fordert das Zivilstandsamt weitere Unterlagen an. Zudem meldet es den Einwohnerdiensten der Gemeinde den Tod einer Person.
Das zuständige Zivilstandsamt für die Gemeinde Reichenbach ist das Zivilstandsamt Oberland West in Thun.
Kontakt
Zivilstandesamt Oberland West
Scheibenstrasse 3
3600 Thun
031 635 43 00
za.ow.zbd@be.ch