Wegzug innerhalb der Schweiz

Wegzug innerhalb der Schweiz

Wegzug Schweizer und ausländische Staatsangehörige

Wenn Sie innerhalb der Schweiz in eine andere Gemeinde ziehen, können Sie sich frühstens 30 Tage vorher und spätestens am Tag des Wegzuges abmelden. Den Wegzug können Sie persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung mit einem Ausweisdokument (ID / Pass) oder elektronisch melden.


Präsidiales
Zu-, Um- und Wegzug

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