Wegzug ins Ausland

Wegzug ins Ausland

Wegzug Schweizer Staatsangehörige

Falls Sie sich definitiv ins Ausland abmelden möchten oder einen Auslandaufenthalt von über einem Jahr planen, müssen Sie sich persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung abmelden. Hierfür benötigen wir zwingend eine Vertreteradresse in der Schweiz.  Melden Sie sich mindestens 30 Tage vor dem Wegzug mit einem Reisedokument (ID / Pass) ab.

Bei einem Wegzug ins Ausland endet die Steuerpflicht. Die Beendung der Steuerpflicht wird nur dann vorgenommen, wenn ein tatsächlicher Wegzug erfolgt und im Ausland nachweislich ein Wohnsitz begründet wird oder der Aufenthalt in der Schweiz für mindestens ein Jahr unterbrochen wird.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Schweizer Bundes oder auf dem Merkblatt für Auslandschweizer.


Wegzug ausländische Staatsangehörige

Der Wegzug ins Ausland muss persönlich am Schalter spätestens am Tag des Wegzuges mit einem Reisedokument (ID/Pass) sowie dem Ausländerausweis gemeldet werden.


Präsidiales
Zu-, Um- und Wegzug

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