Wenn Sie sich während der Woche aus beruflichen oder ausbildungsbedingten Gründen in einer anderen Gemeinde aufhalten, sind Sie verpflichtet, sich dort als Wochenaufenthalter/in anzumelden. Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung zum auswärtigen Aufenthalt (früher: Heimatausweis), welche Sie bei uns beantragen können. Ihr Hauptwohnsitz – und damit auch Ihr zivil- und steuerrechtlicher Wohnsitz – bleibt weiterhin in der Gemeinde Reichenbach.
Die Bescheinigung kann am Schalter, telefonisch, per Mail (oder online für Neubezug oder Verlängerung) beantragt werden. Sie ist ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit muss sie entweder erneuert oder – im Falle Ihrer Rückkehr nach Reichenbach– der Abteilung Einwohnerdienste zurückgegeben werden.
Die Gebühr beträgt CHF 20.00 für die erstmalige Ausstellung und CHF 10.00 für eine Verlängerung