Beiträge für Selbständigerwerbende

Beiträge für Selbständigerwerbende

Die AHV / IV / EO unterscheiden zwischen Selbständigerwerbenden und Unselbständigerwerbenden (Arbeitnehmende). Wer im Sinne der AHV / IV / EO als Selbständigerwerbender gilt, muss sich bei einer Ausgleichskasse entsprechend anmelden.

Folgender Link (E-Formular) kann hilfreich für Sie sein:

Anmeldung für Selbständigerwerbende

Präsidiales
Arbeit / Ausbildung

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