Die AHV / IV / EO unterscheiden zwischen Selbständigerwerbenden und Unselbständigerwerbenden (Arbeitnehmende). Wer im Sinne der AHV / IV / EO als Selbständigerwerbender gilt, muss sich bei einer Ausgleichskasse entsprechend anmelden.
Folgender Link (E-Formular) kann hilfreich für Sie sein:
Anmeldung für Selbständigerwerbende