Die Rentenvorausberechnung ist eine Schätzung einer künftigen Rente, auf die Sie Anspruch haben könnten. Die verbindliche Berechnung der AHV- oder IV-Rente erfolgt erst bei Eintritt des Versicherungsfalls (Alter, Tod oder Invalidität). Reichen Sie die Anmeldung direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse bzw. deren Zweigstelle ein.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Ausgleichskasse des Kantons Bern