Die Gemeinde Reichenbach verfügt über 100 km Gemeindestrassen und mehr als 200 km Wanderwege.
Strassenunterhalt
Grundsätzlich ist der jeweilige Strasseneigentümer für den Unterhalt verantwortlich.
- Privatstrassen – Zuständig: Eigentümer
- Gemeindestrassen und Wanderwege – Zuständig: Bauverwaltung
- Kantonsstrasse – Zuständig: Oberingenieurkreis I Oberland
Winterdienst
Die Gemeinde ist für die Bereitstellung des Winterdienstes zuständig.
Winterdienstkonzept
Strassenaufbrüche / Inanspruchnahme
Strassenaufbrüche sind bewilligungspflichtig. Das Aufbruchsgesuch ist an die Bauverwaltung zu stellen.
Link Gesuch Formular "Benützung von öffentlichem Terrain"
Strassenregister
Eine Liste mit der korrekten Schreibweise der Strassennamen und in welchem Gebiet sie sich befinden, erhalten Sie hier: Offizielles Strassenregister
Gesetzliche Grundlagen
Das Strassen- und Parkplatzreglement sowie die dazugehörigen Verordnungen finden Sie hier