Wenn Sie in die Schweiz einreisen, dürfen Sie Ihren ausländischen Führerausweis während maximal 12 Monaten benutzen. Planen Sie, länger als ein Jahr in der Schweiz zu bleiben, müssen Sie:
- den ausländischen Führerausweis umtauschen
- das ausländische Nummernschild Ihres Fahrzeugs durch ein schweizerisches ersetzen
Nach Ablauf der 12 Monate dürfen Sie mit dem ausländischen Führerausweis nicht mehr in der Schweiz fahren.
Wichtig
Wenn Sie in der Schweiz beruflich ein eingelöstes Motorfahrzeug führen (z. B. Lastwagen oder Taxi, Kategorien B, B1, C, C1, D, D1 oder F), benötigen Sie bereits vor der ersten Fahrt einen schweizerischen Führerausweis.
So funktioniert der Umtausch
Das Gesuch für den Umtausch Ihres ausländischen Führerausweises kann online auf der Website des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes des Kantons Bern ausgefüllt und ausgedruckt werden.
Geben Sie das ausgefüllte Gesuch zusammen mit den verlangten Unterlagen entweder bei einer Polizeiwache oder am Schalter der Einwohnerdienste ab.
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA)
Zulassung Fahrzeugführer
Schermenweg 5
3001 Bern
031 635 80 80
zfsvsbch