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Friedhof Reichenbach - Grabaufhebung

18.11.2025

Die Aufhebung bestimmter Grabstätten erfolgt turnusgemäss, sobald die vorgeschriebene Ruhezeit abgelaufen ist:

Gemäss dem Friedhof- und Bestattungsreglement beträgt die Ruhefrist für Reihengräber 30 Jahre. Nachträgliche Urnenbeisetzungen haben dabei keinen Einfluss auf die Dauer der Grabruhe.

Da die betreffenden Bestattungen in den Jahren 1991 bis 1996 vorgenommen wurden, endet die Ruhezeit im Jahr 2026. Aus diesem Grund werden im März 2026 die Gräber Nr. 20 bis 42 im Grabfeld E (Urnengräber), die Gräber Nr. 203 bis 246 im Grabfeld C (Erdbestattungen) sowie die Kindergräber Nr. 1 bis 10 aufgehoben.
Nicht verrottbare Urnen, die auf einem bestehenden Grab beigesetzt worden sind und noch nicht 30 Jahre geruht haben, können auf Gesuch hin gegen Entrichtung einer festgelegten Gebühr umbestatten werden.


Wenn Sie die Grabbepflanzungen und den Grabstein Ihrer Angehörigen behalten möchten, bitten wir Sie, diese bis zum Freitag, 27. Februar 2026 auf eigene Kosten zu entfernen. Nach Ablauf der genannten Frist wird über noch vorhandenen Grabschmuck auf diesem Friedhofteil verfügt.

Zum Anlass der Grabaufhebungen findet am Samstag, 28. Februar 2026 um 11:00 Uhr auf dem Friedhof Reichenbach eine Gedenkfeier statt.


Gemeindeverwaltung Reichenbach / Friedhofkommission

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