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Waldbrandgefahr, neue Massnahmen

20.08.2026

Zurückstufung Waldbrandgefahr im Verwaltungskreis Frutigen-Niedersimmental

Aufgrund der lokalen Niederschlagsmengen hat sich die Lage im Verwaltungskreis Frutigen-Niedersimmental entschärft.

Die Waldbrandgefahr ist neu auf der Stufe 3 «erheblich». Das bisher geltende Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wurde durch die Regierungsstatthalterin bzw. den Regierungsstatthalter aufgehoben.

Die Aufhebung gilt für folgende Verwaltungskreise:

  • Frutigen-Niedersimmental
  • Interlaken-Oberhasli
  • Obersimmental-Saanen

In Regionen mit erheblicher Waldbrandgefahr (Stufe 3) ist bei windigen Verhältnissen auf Feuer zu verzichten. Bei Feuern in der freien Natur nur fest eingerichtete, befestigte Feuerstellen benutzen. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.

Trotz der Niederschläge der vergangenen Tage liegt die Gefahrenstufe in sieben Verwaltungskreisen des Kantons Bern nach wie vor auf der Gefahrenstufe 4 «gross». Es gilt weiterhin ein Feuer- und Feuerwerksverbot im Wald: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) bleibt in folgenden Verwaltungskreisen untersagt:

  • Bern-Mittelland
  • Biel/Bienne
  • Emmental
  • Berner Jura
  • Oberaargau
  • Seeland
  • Thun

Neben dem Feuerverbot gilt kantonsweit auch ein umfassendes Feuerwerksverbot. Verboten ist das Abbrennen sämtlicher Feuerwerkskörper und anderer pyrotechnischer Gegenstände – unabhängig davon, ob sie sich innerhalb oder ausserhalb der Feuerverbotszonen befinden. Ebenfalls nicht erlaubt sind das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Entzünden von Höhen- und Bundesfeuern. Feuerwerke auf Seen bleiben von dieser Regelung ausgenommen.

Ausserhalb der Verbotszonen ist Feuer nur mit grösster Vorsicht zu entfachen. Bei Wind ganz darauf verzichten. Alle Feuer immer beobachten und Funkenwurf sofort löschen.

Die Situation wird durch das Amt für Wald und Naturgefahren am 27. August 2026 neu beurteilt.

Weiterführende Informationen zu den geltenden Massnahmen finden Sie auf der Website des Kantons Bern sowie in den folgenden Unterlagen:

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