gemeinde_banner_bild
gemeinde_banner_bild

Berichtigung der Publikation Rückzug Verkehrsanordnung – Kienstrasse vom 30. Juni 2026

06.07.2026

Berichtigung der Publikation Rückzug Verkehrsanordnung – Kienstrasse vom 30. Juni 2026

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Reichenbach verfügt den Rückzug der angeordneten
Verkehrsmassnahme vom 16. Dezember 2025 und 23. Dezember 2025 per sofort:
Verbot für Motorwagen und Motorräder (SSV-Signal Nr. 2.13) mit Zusatz «Zurbingerdienst gestattet»
Kienstrasse ab Äusserschwandiweg in Fahrtrichtung Reichenbach Dorf

Der Rückzug der verfügten Verkehrsmassnahme (Strassensignalisation) erfolgt aufgrund einer veränderten
Sachlage. Die Gemeinde strebt weiter eine möglich einvernehmliche Lösung für den betroffenen Strassenabschnitt
an und wird die Bevölkerung zu gegebener Zeit wieder informieren.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die
Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim
Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amthausgasse 4, Postfach 61, 3714 Frutigen, erhoben werden.
Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen, muss einen Antrag, eine Begründung, die
Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.

Wir danken für das Verständnis.

Der Gemeinderat

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen