Berichtigung der Publikation Rückzug Verkehrsanordnung – Kienstrasse vom 30. Juni 2026
06.07.2026
Berichtigung der Publikation Rückzug Verkehrsanordnung – Kienstrasse vom 30. Juni 2026
Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Reichenbach verfügt den Rückzug der angeordneten
Verkehrsmassnahme vom 16. Dezember 2025 und 23. Dezember 2025 per sofort:
Verbot für Motorwagen und Motorräder (SSV-Signal Nr. 2.13) mit Zusatz «Zurbingerdienst gestattet»
Kienstrasse ab Äusserschwandiweg in Fahrtrichtung Reichenbach Dorf
Der Rückzug der verfügten Verkehrsmassnahme (Strassensignalisation) erfolgt aufgrund einer veränderten
Sachlage. Die Gemeinde strebt weiter eine möglich einvernehmliche Lösung für den betroffenen Strassenabschnitt
an und wird die Bevölkerung zu gegebener Zeit wieder informieren.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 63 Abs. 1 Bst. a und Art. 67 des Gesetzes über die
Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim
Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, Amthausgasse 4, Postfach 61, 3714 Frutigen, erhoben werden.
Die Verwaltungsbeschwerde ist in deutscher Sprache abzufassen, muss einen Antrag, eine Begründung, die
Angabe von Tatsachen und Beweismitteln sowie die Unterschrift des Betroffenen enthalten.
Wir danken für das Verständnis.
Der Gemeinderat
