Fakultatives Referendum
06.03.2026
Fakultatives Referendum
Der Gemeinderat hat am 26. Februar 2026 zum Verpflichtungskredit von 120'000 Franken (ordentliches Budget)
einen Nachkredit von 15'000 Franken für den Heizungsersatz im Schulhaus Schwandi bewilligt.
Ausgaben über 100'000 Franken bis 200'000 Franken unterliegen gemäss Art. 6 Organisationsreglement (OgR) dem
fakultativen Referendum. Mindestens 5% der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten können gegen
Gemeinderatsbeschlüsse, welche dem fakultativen Referendum unterstehen, eine Abstimmung an der nächsten
Gemeindeversammlung verlangen (Art. 24 Abs. 3 OgR). Die Frist zur Einreichung der Unterschriften beim
Gemeinderat beträgt 30 Tage ab der ersten Publikation (10. März 2026). Die Frist endet somit am 9. April 2026.
Gemeinderat Reichenbach
