Anordnung von Urnenwahlen / Ersatz Gemeinderat
26.06.2026
Infolge Demission des bisherigen Amtsinhabers wird gestützt auf Art. 23 und 24 des Urnenwahl- und Abstimmungsreglements der Gemeinde Reichenbach die Neuwahl eines Gemeinderatsmitglieds angeordnet auf Sonntag, 27. September 2026. Ersatzwahlen gelten für den Rest der Amtsdauer (bis 31. Dezember 2028).
Gemäss Art. 23 des Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde Reichenbach hat jedes Gemeindegebiet
(ehemalige Bäuerten) Anspruch auf einen
Gemeinderatssitz. Aktuell ist von jedem Gebiet ein Ratsmitglied vertreten.
Politische Parteien oder andere Gruppen stimmberechtigter Bürgerinnen und Bürger können sich mit eigenen
Wahlvorschlägen an den Urnenwahlen beteiligen. Diese müssen Name, Vorname, Geburtsjahr, Beruf und Wohnort
der Bewerber/innen sowie die unterschriftliche Zustimmung der vorgeschlagenen Person enthalten. Die
Wahlvorschläge sind bis spätestens Freitag, 14. August 2026 um 16.00 Uhr (sofern persönliche Abgabe am
Schalter bereits um 12.00 Uhr), an die Gemeindeverwaltung Reichenbach einzureichen.
Jeder Wahlvorschlag hat die deutlich lesbaren Unterschriften von 10 in Gemeindeangelegenheiten
stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zu tragen. Der Erstunterzeichner gilt als Vertreter der Gruppe. Der
Wahlvorschlag darf nicht mehr Vorgeschlagene enthalten, als Wahlen zu treffen sind.
Werden mehrere Kandidaten/innen vorgeschlagen, so findet der öffentliche Wahlgang am Sonntag, 27. September
2026 statt, wobei nur diejenigen gewählt werden können, für welche innert vorbezeichneter Frist ein Wahlvorschlag
eingereicht wurde. Ist dagegen nur ein Bewerber/in im Vorschlag, so kann das Verfahren der stillen Wahl
Anwendung finden.
Für die allfällige Geltendmachung des Minderheitsanspruches wird auf das Gemeindegesetz vom 16. März 1998
und die Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 verwiesen.
Gemeinderat Reichenbach
